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AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
1.1 Anlagenbetreiber

Betreiber des Kletterzentrums „Am Turm“ ist die

Alpenverein Linz GmbH

​mit Sitz in der Gstöttnerhofstraße 8, 4040 Linz

​+43 (0)732 / 773295

​office@klettern-amturm.at

1.2 Postadresse für Schriftverkehr

Schriftliche Anfragen, Hinweise oder sonstiger Schriftverkehr sind an folgende Adresse zu richten:

​Alpenverein Linz GmbH

​Kletterzentrum Am TURM

​Julius-Raab-Straße 4, 4040 Linz

+43 (​0) 680 / 129 2222

​office@klettern-amturm.at

1.3 Vertragsabschluss & Gültigkeit der AGB

Mit dem Kauf eines Eintrittstickets kommt automatisch ein rechtsgültiger Vertrag mit dem Anlagenbetreiber zustande. Bereits mit der verpflichtenden Registrierung vor dem erstmaligen Zutritt erklärst du dich mit folgenden Punkten einverstanden:

  • Anerkennung und Einhaltung der Hausordnung,
  • verbindliche Beachtung aller Sicherheitsbestimmungen im Klettersport,
  • Gültigkeit der jeweils aktuellen AGB.
1.4 Weisungsrecht des Personals

Das Personal des Kletterzentrums übt das Hausrecht aus. Allen Anweisungen ist ausnahmslos und unverzüglich Folge zu leisten. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Hausordnung oder die Sicherheitsregeln ist das Personal befugt, Besucher:innen ohne Rückerstattung des Eintrittspreises der Anlage zu verweisen.

1.5 Änderung der AGB

Änderungen an den AGB werden öffentlich sichtbar in der Kletterhalle ausgehängt und mit einem aktuellen Datumsvermerk versehen. Sofern innerhalb von zwei Monaten kein schriftlicher Widerspruch bei uns eingeht, gelten die neuen Bestimmungen automatisch als akzeptiert und verbindlich.


2. Benutzerberechtigung
2.1 Fachliche Eignung erforderlich

Die selbständige Nutzung der Kletteranlage ist ausschließlich fachkundigen Personen gestattet. Diese müssen über ausreichende Erfahrung im Seilklettern bzw. Bouldern sowie über fundierte Kenntnisse aller gängigen Sicherungstechniken verfügen. Unselbstständige Personen, Anfänger:innen und Minderjährige dürfen die Anlage nur unter der Aufsicht einer volljährigen, fachkundigen Begleitperson nutzen. Das Klettern erfolgt auf eigene Verantwortung – eine Überprüfung der fachlichen Qualifikation durch das Hallenpersonal erfolgt nicht.

2.2 Registrierungspflicht

Zutrittsberechtigung besteht ausschließlich für Personen, die sich ordnungsgemäß registriert haben, mit ihrer Zustimmung die eigene Fachkunde im Klettersport bestätigen, die Hausordnung sowie sämtliche Sicherheitsrichtlinien anerkennen, ihre Identität durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises nachweisen und anschließend ein gültiges Zutrittsticket erwerben.

2.3 Registrierung bei Erwachsenen

Die Registrierung volljähriger Personen kann über die Online-Registrierung vorab, oder am Terminal vor Ort erfolgen.

2.4 Minderjährige unter 18 Jahren

Personen unter 18 Jahren dürfen die Anlage nur in ständiger Anwesenheit einer verantwortlichen Aufsichtsperson nutzen. Diese Person muss:

  • volljährig und fachkundig sein,
  • sich bereits registriert und eine Eintrittskarte gekauft haben,
  • und die Aufsicht für die gesamte Aufenthaltsdauer wahrnehmen.
2.5 Selbständiger Zutritt für 14- bis 17-jährige

Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren dürfen die Anlage nur dann selbständig nutzen, wenn eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt. Ein entsprechendes Formular steht auf unserer Homepage zum Download bereit.

2.6 Unselbstständige Personen und Anfänger:innen

Anfänger:innen und unselbständige Personen dürfen die Anlage nur in ständiger Begleitung einer volljährigen, fachkundigen Aufsichtsperson nutzen, die sich bereits registriert und eine Eintrittskarte gekauft hat. Diese Begleitperson übernimmt:

  • die volle Verantwortung,
  • die Aufsichtspflicht,

Ein Besuch eines professionellen Kletterkurses wird dringend empfohlen.

2.7 Externe Kursteilnehmer:innen

Während eines Kurses / Schulklassen sind ausschließlich die zuständigen Kursleiter:innen bzw. Trainer:innen für ihre Teilnehmer:innen verantwortlich, die die Kursleitung übernommen und die hierfür benötigte Haftungsübernahme unterzeichnet haben. Ein entsprechendes Formular steht auf unserer Homepage zum Download bereit. Fortgeschrittene Teilnehmer:innen dürfen nur dann eigenständig klettern, wenn sie sich selbstständig registrieren, eine Eintrittskarte kaufen und somit den AGB zustimmen.

2.8 Kletterlehrer:innen und Trainer:innen

Trainer:innen und Gruppenleiter:innen tragen die Verantwortung für ihre Gruppe und deren Einhaltung der Hausordnung sowie aller Sicherheitsvorgaben. Eine schriftliche Haftungsübernahme ist Voraussetzung. Ein entsprechendes Formular steht auf unserer Homepage zum Download bereit.

Das eigenmächtige Reservieren oder Blockieren von Routen oder Wandbereichen ist nicht gestattet – ausgenommen davon sind hauseigene Kurse des Alpenverein Linz.

2.9 Externe Kursangebote

Das eigenständige Anbieten von Kursen, Einzel- oder Gruppentrainings oder ähnlichen Veranstaltungen durch externe Organisationen, Vereine oder Privatpersonen ist grundsätzlich untersagt.

Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Genehmigung und Voranmeldung beim Anlagenbetreiber.

2.10 Sonderregelungen für Trainingsbereich

Der Trainingsbereich darf nur von Personen mit ausreichender Erfahrung im Umgang mit Geräten, Gewichten und Trainingsmethoden selbstständig genutzt werden.

Zutritt verboten für Kinder unter 14 Jahren.


3. Öffnungszeiten, Eintrittspreise und Kletterkurse
3.1 Öffnungszeiten und eingeschränkter Betrieb

Die regulären Öffnungszeiten der Kletteranlage sind Mo bis Fr. von 10:00 bis 22:00 Uhr, Samstag, sonn- und feiertags 10:00 bis 20:00 Uhr (Änderungen vorbehalten).

Einschränkungen im Betrieb – etwa durch Routenbau, Wartung oder Veranstaltungen – sind jederzeit möglich.

Bei Großveranstaltungen kann die Anlage komplett geschlossen werden.

Die Nutzung der Anlage wird an mindestens 330 Tagen pro Jahr für jeweils 8 Stunden täglich garantiert.

3.2 Frühzugang zur Kletteranlage (vor Kassenöffnung)

Bereits registrierten Kund:innen ist der Zutritt zur Kletteranlage fallweise – etwa im Rahmen der Sommeröffnungszeiten – auch vor der offiziellen Kassenöffnung gestattet. Die Nutzung ist ausschließlich Personen vorbehalten, die zuvor ordnungsgemäß registriert wurden, ihre Identität durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises bestätigt und ein gültiges Zutrittsticket erworben haben. Neukund:innen ist der Zutritt vor der Kassenöffnung nicht gestattet. Die Bezahlung des Eintritts ist unmittelbar nach der Kassenöffnung um 10:00 Uhr nachzuholen.

Vor 10:00 Uhr ist die Kletteranlage nicht durch Personal besetzt. Die Nutzung erfolgt daher ausschließlich auf eigene Verantwortung.

Aus Sicherheitsgründen ist ein Aufenthalt in der Anlage nur erlaubt, wenn sich mindestens zwei Personen gleichzeitig vor Ort befinden. Der alleinige Aufenthalt ist ausdrücklich untersagt.

Zwischen 06:00 Uhr und 10:00 Uhr wird die gesamte Anlage gereinigt. Es kann zu nassen und rutschigen Bodenflächen kommen – bitte bewegen Sie sich mit entsprechender Vorsicht.

Während der Bodenreinigung im Innenbereich ist das Klettern ausschließlich im Außenbereich erlaubt.

Die Sanitäranlagen werden ebenfalls gereinigt und stehen in diesem Zeitraum nur eingeschränkt zur Verfügung.

Der Materialverleih ist erst ab 10:00 Uhr geöffnet. Eine Ausgabe von Leihmaterial vor diesem Zeitpunkt ist nicht möglich.

3.3 Mittagspause (12:00 bis 14:00 Uhr)

Während der Mittagspause von 12:00 bis 14:00 Uhr ist die Kletteranlage nicht durch Personal betreut. In dieser Zeit ist der Zutritt ausschließlich bereits registrierten Kund:innen gestattet, die zuvor ihre Identität mittels amtlichem Lichtbildausweis bestätigt und ein gültiges Zutrittsticket erworben haben.

Neukund:innen ist der Zutritt während der Mittagspause nicht erlaubt.

Die Bezahlung des Eintritts ist unmittelbar nach Wiederöffnung der Kassa nachzuholen.

Bitte beachten Sie: In der Mittagspause findet keine Ausgabe von Leihmaterial statt.

Die Nutzung der Anlage erfolgt in diesem Zeitraum auf eigene Verantwortung. Aus Sicherheitsgründen ist auch während der Mittagszeit ein Aufenthalt nur dann zulässig, wenn sich mindestens zwei Personen gleichzeitig in der Anlage befinden. Ein alleiniger Aufenthalt ist nicht gestattet

3.4 Eintrittspreise und Ermäßigungen

Die jeweils gültigen Eintrittspreise sind der aktuellen Preisliste zu entnehmen.

Ermäßigungen werden ausschließlich gegen Vorlage eines gültigen Ermäßigungs- und Lichtbildausweises gewährt (z. B. Alpenvereinsausweis, Studentenausweis, amtlicher Lichtbildausweis).

3.5 Ticketkontrollen und Sanktionen

Alle Besucher:innen sind verpflichtet, auf Verlangen eine gültige Eintrittskarte sowie einen Identitätsnachweis vorzuzeigen.

Bei Verweigerung der Dateneinsicht wird der Zutritt gesperrt.

Missbräuchlich verwendete Tickets werden sofort und ersatzlos eingezogen.

In solchen Fällen ist der volle Eintritt erneut zu bezahlen.

Darüber hinaus behalten wir uns zivilrechtliche Schritte, Schadenersatzforderungen und Anzeigen ausdrücklich vor.

3.6 Personalisierte Eintrittskarten

Alle Eintrittskarten sind personenbezogen und nicht übertragbar.

Eine Weitergabe an Dritte ist strikt untersagt.

Zuwiderhandlungen führen zur sofortigen Sperrung der Karte und können ein dauerhaftes Hausverbot zur Folge haben.

3.7 Verletzungen – Regelung zur Kulanz bei Zeitkarten

Berufliche, krankheitsbedingte oder private Abwesenheiten begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Verlängerung von Zeitkarten (z. B. Jahreskarten).

Ausnahmsweise kann bei schweren Verletzungen mit ärztlich verordnetem Sportverbot und zeitnaher, vollständiger Nachweiserbringung (innerhalb von 3 Wochen) folgende Kulanzregelung gelten:

  • Verletzung im ersten Drittel der Laufzeit: Verlängerung um maximal 20 % der Laufzeit
  • Verletzung im zweiten Drittel der Laufzeit: Verlängerung um maximal 10 %
  • Bei Verletzungen im letzten Drittel besteht kein Anspruch

Eine Rückzahlung ist in keinem Fall möglich.

3.8 Kletterkurse – Anmeldung und Kommunikation

Das aktuelle Kursangebot ist unter www.klettern-amturm.at einsehbar.
Anmeldung und Bezahlung erfolgen ausschließlich online.

3.9 Ausrüstungsverleih – Voraussetzungen und Haftung

Leihmaterial (z. B. Gurt, Seil, Sicherungsgerät) wird nur an Personen mit nachweislicher Fachkenntnis im Umgang mit dem Material ausgegeben.
Bei fehlender Erfahrung muss eigenständig für eine fachkundige Einweisung gesorgt werden.
Kinder und Jugendliche benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten – andernfalls darf nur eine verantwortliche Aufsichtsperson das Material ausleihen.

  • Leihmaterial darf ausschließlich in der Kletteranlage verwendet werden.
  • Der Entleiher ist verpflichtet, das Material vor und nach der Benutzung auf sichtbare Schäden zu prüfen und etwaige Mängel sofort zu melden.
    Für Schäden infolge von Fehlbedienung oder Materialfehlern wird keine Haftung übernommen.


4. Gefahrenhinweise
4.1 Nutzung auf eigene Gefahr und Verantwortung

Die Benutzung unserer Kletteranlage erfolgt ausschließlich auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko. Jede Person, die unsere Anlage nutzt, muss über die nötigen Kenntnisse und Erfahrungen im Seilklettern oder Bouldern verfügen. Anfänger:innen und unselbstständige Personen sind verpflichtet, sich von einer volljährigen, fachkundigen Person einweisen zu lassen oder einen entsprechenden Kurs zu absolvieren.

Eine Überprüfung der Kletterkenntnisse durch das Hallenpersonal findet nicht statt. Mit dem Erwerb eines Tickets erklärst du dich mit diesen Regelungen einverstanden, verpflichtest dich zur Einhaltung unserer Hausordnung sowie zur Beachtung sämtlicher Sicherheitsrichtlinien. Bei groben Verstößen behalten wir uns vor, Personen ohne Rückerstattung des Eintrittspreises umgehend aus der Halle zu verweisen.

4.2 Gefahren in der Halle – Sturzräume sind tabu

In der gesamten Halle ist der Aufenthalt im Sturzbereich von Kletternden strikt zu vermeiden – dazu zählen Sitzen, Gymnastik oder sonstiger Aufenthalt direkt unterhalb von Personen an der Wand. Auch herabfallende Gegenstände (z. B. Handys, Sicherungsgeräte, Griffe) stellen eine erhebliche Gefahr dar.

Besonders beim Routenbau und bei Wartungsarbeiten gilt höchste Vorsicht – gesperrte Bereiche dürfen zu keinem Zeitpunkt betreten werden.

4.3 Seilklettern – Höchste Konzentration erforderlich

Seilklettern birgt hohe Risiken – insbesondere bei Bodenstürzen. Häufige Ursachen für Unfälle sind menschliches Versagen, Bedienfehler und Unachtsamkeit beim Sichern. Achte daher unbedingt auf folgende Punkte:

  • Partnercheck ist Pflicht: Vor jedem Start Knoten, Gurt, Sicherungsgerät, Seillänge (mind. 50 m!) und Knoten im Seilende überprüfen.
  • Sicherungsgeräte richtig verwenden: Bedienungsanleitungen lesen, Fehler vermeiden.
  • Sichernde Person überprüfen: Können, Gewichtsunterschied, Umgang mit Stürzen berücksichtigen.
  • Richtige Sturzhaltung lernen: Bewegungsbereite Haltung, Beine angewinkelt, Blick nach unten.
  • Ablenkung vermeiden: Gespräche, Schlappseil und große Entfernung zur Wand beim Sichern unbedingt vermeiden.
  • Sichern im Sitzen oder Telefonieren ist verboten.
  • Abstand halten: Nicht in den Sturzbereich anderer klettern.
  • Realistische Selbsteinschätzung: Schwierigkeit und Risiko deiner Erfahrung anpassen.
  • Kletterlinie einhalten: Linienwechsel ist strikt untersagt – Beschädigungs- und Verletzungsgefahr!
  • Boden freihalten: Keine harten Gegenstände auf dem Sicherheitsboden. Stolper- und Verletzungsgefahr.
4.4 Bouldern – nicht unterschätzen!

Unkontrollierte Stürze beim Bouldern führen regelmäßig zu Verletzungen. Vermeide sie durch umsichtiges Verhalten:

  • Aufwärmen nicht vergessen – auch fürs Abspringen!
  • Richtig landen: Abrollen statt Armstütze, niemals mit gestreckten Beinen.
  • Sicherung durch Spotten: Bei schwierigen Bouldern unbedingt sichern lassen.
  • Realistisch bleiben: Schwierigkeit deinem Können anpassen.
  • Sturzbereich freihalten: Kein Aufenthalt unter kletternden Personen!
  • Keine Gegenstände auf Matten: Trinkflaschen, Bürsten oder anderes haben dort nichts verloren. Bouldermatten sind keine Spiel- oder Liegeflächen.
  • Kinder und Anfänger:innen: Nur in Reichweite der Aufsicht und nicht höher als 3 m klettern.
4.5 Sicherungsautomaten (Auto-Belay)

Klettern mit Auto-Belay ist praktisch – birgt aber auch Risiken. Du bist allein verantwortlich:

  • Zugtest durchführen: Vor jedem Start auf Einzug testen und Widerstand prüfen.
  • Richtig einbinden: Karabiner richtig in den Gurt einhängen.
  • Freie Landefläche sicherstellen.
  • Linie nicht verlassen, nicht queren.
  • Tempo beachten: Bei Schlappseil sofort stoppen.
  • Gewichtsgrenzen einhalten: 15–120 kg.
  • Mängel sofort melden!
4.6 Top-Rope – nur mit richtiger Einrichtung
  • Bei fix installierten Top-Rope-Routen müssen beide Karabiner gegengleich in die zentrale Einbindeschlaufe des Gurts eingehängt werden.
  • Richtigen Seilstrang im Sicherungsgerät verwenden!
  • Selbst eingerichtetes Top-Rope ist nur erlaubt, wenn am Umlenkpunkt zwei Karabiner gegengleich hängen.
  • Stark überhängende Routen dürfen nicht im Top-Rope geklettert werden (Pendelgefahr!).
  • Top-Rope-Klettern ab der Mitte einer Route ist verboten.
4.7 Outdoorbereich – Witterung beachten!

Im Außenbereich erhöhen Wind, Regen, Schnee, Eis und Temperaturschwankungen das Risiko. Bei Sturm oder winterlichen Verhältnissen ist von der Benutzung dringend abzuraten.

Locker gewordene Griffe, vor allem bei Tauwetter, stellen ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar.

4.8 Kinder & andere beaufsichtigungspflichtige Personen

Kinder und unselbstständige Personen sind besonders gefährdet durch herabfallende Objekte oder stürzende Kletternde.

  • Aufenthalt unterhalb von Kletternden ist untersagt.
  • Begleitpersonen sind für das Verhalten und die Sicherheit der ihnen anvertrauten Personen verantwortlich.
  • Herumlaufen, Spielen und Toben in der gesamten Halle ist streng verboten!


5. Haftung
5.1 Garderobe

Für frei zugängliche Garderobenbereiche wird keinerlei Haftung übernommen. Der Anlagenbetreiber haftet weder für Diebstahl noch für Verlust oder Beschädigung von mitgebrachtem Eigentum.

5.2 Sach- und Personenschäden

Der Anlagenbetreiber haftet nicht für Sach- oder Personenschäden, die auf eigenes Fehlverhalten, auf Fehlverhalten durch andere Personen oder auf  Fremdfirmen zurückzuführen sind. Der Betreiber haftet lediglich bei eigener grober Fahrlässigkeit und/oder bei grober Fahrlässigkeit eines eigenen Erfüllungsgehilfen. Wir weisen darauf hin, dass sich Griffe jederzeit drehen oder brechen können, ohne dass dies für den Hallenbetreiber vorher erkennbar ist.

5.3 Begrenzung von Schadenersatzansprüchen

Schadensersatzansprüche gegen uns sind gemäß unserer Vermögenschadenhaftpflichtversicherung auf € 2.000.000 begrenzt.


6. DATENSCHUTZ
6.1 Allgemeines

Der Betreiber der Kletteranlage legt großen Wert auf den Schutz der Privatsphäre seiner Kund:innen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere dem Datenschutzgesetz (DSG 2000). Alle Mitarbeiter:innen sind zur strikten Einhaltung des Datengeheimnisses gemäß § 15 DSG 2000 verpflichtet.

6.2 Verarbeitung und Übermittlung personenbezogener Daten

Wir bewahren personenbezogene Daten nur in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlich vorgeschriebenen Fristen auf. Eine Übermittlung eurer personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt ausschließlich mit eurer Zustimmung. Ausgenommen davon sind Übermittlungen, die zur sicheren Nutzung unserer Websites oder bei online Buchungen von Kletterkursen notwendig sind. Es erfolgt keine Überlassung von Daten an Auftragsverarbeiter:innen  (Dienstleister:innen).

6.3 Auskunftsrecht

Gemäß DSG 2000 haben Kund:innen das Recht, Auskunft über die von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu erhalten. Für Anfragen zum Datenschutz sowie zur Ausübung weiterer Betroffenenrechte (z. B. Berichtigung, Löschung, Widerruf, Widerspruch) wenden Sie sich bitte an unsere Verwaltung unter: office@klettern-amturm.at

6.4 Widerrufs- und Widerspruchsrecht

Entsprechend den Bestimmungen des DSG 2000 besteht das Recht, die Zustimmung zur Verwendung von personenbezogenen Daten jederzeit zu widerrufen. In diesem Fall werden eure Daten nicht weiterverwendet und unter Beachtung allfälliger gesetzlicher Aufbewahrungsfristen gelöscht. Ihr habt das Recht, wegen Verletzung eurer überwiegenden schutzwürdigen Geheimhaltungsinteressen Widerspruch gegen die Verwendung eurer Daten einzulegen. Bei Vorliegen dieser Voraussetzung werden eure Daten unter Beachtung allfälliger gesetzlicher Aufbewahrungsfristen innerhalb einer Frist von 8 Wochen gelöscht.

 

7. Gerichtsstand / Erfüllungsort / Anwendbares Recht

Sind die Nutzer:innen der Anlage selbst unternehmerisch tätige Personen, so ist ausschließlich das für Linz sachlich zuständige Gericht für sämtliche Streitigkeiten zuständig. Sind die Nutzer:innen auch  Konsument:innen im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, so gilt dies nur, wenn sie im Gerichtssprengel von Linz ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihren Ort der Beschäftigung haben. Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche und Verpflichtungen ist der Sitz des Anlagenbetreibers. Es gilt ausschließlich das materielle Recht Österreichs unter Ausschluss des nationalen Kollisionsrechts.


8. Salvatorische Klausel/Sonstiges

Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Benutzerordnung berührt nicht die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen; diesfalls gelten jene Vereinbarungen als getroffen, welche rechtswirksam sind und der ursprünglichen Zielsetzung des Anlagenbetreibers am nächsten kommen. Soweit Schriftlichkeit verlangt wird, genügt diesem Erfordernis auch die Übermittlung per E-Mail.