ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN
Sie sollten dieses Dokument aktualisieren, um Ihre AGB widerzuspiegeln.
Der folgende Text dient als Vorschlag und begründet keine Verantwortung von Odoo S.A.
- Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf seine eigenen allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch wenn diese nach diesen allgemeinen Verkaufsbedingungen erstellt wurden. Damit eine Abweichung gültig ist, muss sie ausdrücklich im Voraus schriftlich vereinbart werden.
- Unsere Rechnungen sind innerhalb von 21 Arbeitstagen zahlbar. Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf seine eigenen allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch wenn diese nach diesen allgemeinen Verkaufsbedingungen erstellt wurden. Damit eine Abweichung gültig ist, muss sie ausdrücklich im Voraus schriftlich vereinbart werden.
- Unsere Rechnungen sind innerhalb von 21 Arbeitstagen zahlbar, es sei denn, es wird ein anderer Zahlungszeitraum auf der Rechnung oder der Bestellung angegeben. Im Falle der Nichtzahlung bis zum Fälligkeitsdatum behält sich die Alpenverein Linz GmbH das Recht vor, einen festen Zinsbetrag in Höhe von 10 % der verbleibenden Summe zu verlangen. Die Alpenverein Linz GmbH ist berechtigt, jede Dienstleistung ohne vorherige Ankündigung im Falle einer verspäteten Zahlung auszusetzen.
- Wenn eine Zahlung mehr als sechzig (60) Tage nach dem Fälligkeitsdatum noch aussteht, behält sich die Alpenverein Linz GmbH das Recht vor, die Dienste eines Inkassounternehmens in Anspruch zu nehmen. Alle Rechtskosten sind vom Kunden zu tragen.
- In bestimmten Ländern wird an der Quelle auf den Rechnungsbetrag ein Steuerabzug gemäß ihrer internen Gesetzgebung angewendet. Jeder Steuerabzug wird vom Kunden an die Steuerbehörden gezahlt. Unter keinen Umständen kann die Alpenverein Linz GmbH in Kosten im Zusammenhang mit der Gesetzgebung eines Landes verwickelt werden. Der Rechnungsbetrag ist daher in vollem Umfang an die Alpenverein Linz GmbH zu zahlen und umfasst keine Kosten, die sich aus der Gesetzgebung des Landes ergeben, in dem sich der Kunde befindet.
- Die Alpenverein Linz GmbH verpflichtet sich, ihr Bestes zu tun, um leistungsfähige Dienstleistungen rechtzeitig gemäß den vereinbarten Zeitrahmen zu erbringen. Allerdings kann keine ihrer Verpflichtungen als Ergebnisverpflichtung angesehen werden. Die Alpenverein Linz GmbH kann unter keinen Umständen vom Kunden verpflichtet werden, als Dritte im Rahmen eines Schadensersatzanspruchs aufzutreten, der gegen den Kunden von einem Endverbraucher erhoben wird.
- Damit ein Anspruch zulässig ist, muss die Alpenverein Linz GmbH innerhalb von 8 Tagen nach der Lieferung der Waren oder der Erbringung der Dienstleistungen durch einen Brief, der per Einschreiben an ihren Sitz gesendet wird, über jeden Anspruch informiert werden.
- Alle unsere vertraglichen Beziehungen unterliegen ausschließlich dem österreichischen Recht.